Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ToNetwork UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 05. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der ToNetwork UG (haftungsbeschränkt), Im Moos 5, 87749 Hawangen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 19138, vertreten durch den Geschäftsführer David Adrian Heidl (nachfolgend „ToNetwork", „Auftragnehmer“, „wir" oder „uns"), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „du", „Auftraggeber“).
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Eingetragene und nicht eingetragene Vereine handeln im Anwendungsbereich dieser AGB als Unternehmer, soweit sie zu unternehmerischen oder ideellen Vereinszwecken handeln; im Übrigen gelten die Verbraucherregelungen entsprechend.
(3) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(4) Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang ist stets das individuelle Angebot bzw. die Auftragsbestätigung; bei Widersprüchen gehen die individuellen Vereinbarungen diesen AGB vor.
§ 2 Leistungsangebot, Preise und Preisverständnis
(1) ToNetwork erbringt Leistungen in den Bereichen Webentwicklung, App-Entwicklung, Serverhosting/Website-Betreuung („Care"-Pakete), Fotografie, Content & Social Media, KI-Beratung, Branding sowie individuelle Sonder- und Softwarelösungen. Der jeweils konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Die auf der Website und in Preisübersichten genannten Preise sind Listenpreise und Orientierungspreise ohne Rabatte. Sofern ein „ab“-Preis angegeben ist, handelt es sich ausdrücklich um einen unverbindlichen Mindest-/Startpreis für die jeweilige Grundleistung und nicht um einen Festpreis. Der endgültige, verbindliche Preis ergibt sich erst aus dem individuellen Angebot, das ToNetwork nach Klärung des konkreten Leistungsumfangs erstellt. Eine Verpflichtung zum Vertragsschluss zu einem Orientierungs- oder „ab“-Preis besteht für keine Seite; sämtliche Preis- und Paketangaben auf der Website oder in Übersichten stellen kein bindendes Angebot dar (invitatio ad offerendum), sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage. Die Anforderungen der Preisangabenverordnung (PAngV) gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.
(3) Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich Umsatzsteuer und etwaiger zusätzlicher Kosten gemäß § 1 PAngV ausgewiesen. Diese ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
(4) Jedes Paket wird individuell auf das Projekt des Kunden zugeschnitten. Die genannten Pakete und Bundles sind Orientierungs- und Beispielpakete; sie werden im verbindlichen Angebot an den konkreten Bedarf des Kunden angepasst (Hinzufügen, Entfernen oder Abändern einzelner Leistungsbestandteile). Für gemeinnützige Vereine, kleine Veranstalter und Startups können besondere Konditionen vereinbart werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Eine Bindung an ein Abonnement oder eine Mindestlaufzeit besteht nur, soweit dies ausdrücklich im individuellen Angebot vereinbart ist.
(5) Ob eine Leistung als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB, geschuldeter Erfolg/Ergebnis – z. B. Erstellung einer Website, App, eines Logos oder einer Foto-Bildauswahl) oder als Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB, geschuldete Tätigkeit ohne Erfolgsgarantie – z. B. laufende Betreuung, Beratung, Social-Media-Redaktion) zu qualifizieren ist, richtet sich nach dem konkreten Inhalt des individuellen Angebots. Maßgeblich ist der dort beschriebene Leistungsgegenstand, nicht die Bezeichnung des Pakets.
(6) Soweit ein „Managed Service Vertrag“ oder ein separates Serverhosting vereinbart wird, handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis; Umfang, Laufzeit, Kündigung und Vergütung richten sich nach dem individuellen Angebot; § 6 gilt im Übrigen entsprechend.
(7) Soweit Leistungen Dritter (z. B. Hosting-Infrastruktur, Domains, Lizenzen, Stockmaterial, Bezahl- oder Buchungssysteme, App-Store-Gebühren) erforderlich sind, werden die hierfür anfallenden Kosten – soweit nicht im Paketpreis enthalten – gesondert ausgewiesen und weiterberechnet.
(8) Für die erbrachten Leistungen gelten unsere regulären Servicezeiten an Werktagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Anfragen, die kurz vor Ende der Servicezeiten eingehen, können gegebenenfalls erst am folgenden Werktag bearbeitet werden. Vereinbarte Serviceleistungen setzen voraus, dass die Anfrage mit angemessenem zeitlichem Vorlauf erfolgt und keinen außergewöhnlich hohen Aufwand erfordert. In der Regel wird hier von 17:00 Uhr als angemessener Vorlauf ausgegangen. Vereinbarte Reaktionszeiten beginnen erst innerhalb der Servicezeiten zu laufen. ToNetwork behält sich vor, die Servicezeiten aus betrieblichen Gründen vorübergehend anzupassen. Über wesentliche Änderungen werden Kunden rechtzeitig informiert.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website oder in Übersichten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem ToNetwork dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet und der Kunde dieses annimmt (z. B. durch schriftliche oder elektronische Bestätigung, E-Mail oder Unterzeichnung), oder indem ToNetwork eine Anfrage des Kunden durch eine Auftragsbestätigung bzw. den Beginn der Leistungserbringung annimmt.
(3) Vor jedem kostenpflichtigen Auftrag steht in der Regel ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch (ca. 30 Minuten). Hieraus erwächst keine Verpflichtung beider Seiten.
(4) Verträge werden auf Deutsch geschlossen. Der Vertragstext wird von ToNetwork gespeichert.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt ToNetwork alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt ToNetwork insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte resultieren, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwände, die hierdurch entstehen, können nach Aufwand gesondert berechnet werden.
§ 5 Webentwicklung (Einmalige Erstellung)
(1) Gegenstand ist die einmalige Erstellung einer Website bzw. Web-Plattform nach Maßgabe des gewählten Pakets:
- Starter (ab 990 €): bis 3 Seiten; Design auf Basis einer individuell angepassten Vorlage; Mobiloptimierung; SEO-Grundlagen; Kontaktformular. Fertigstellung in der Regel ca. 2 Wochen ab Vorliegen aller Mitwirkungsleistungen.
- Business (ab 2.190 €): bis 6 Seiten; individuelles Design; Mobiloptimierung; SEO-Optimierung; Kontaktformular; Blog/News; optional Shop/Buchung/Login; 2 Revisionen. Fertigstellung in der Regel ca. 4 Wochen.
- Plattform (ab 6.900 €): unbegrenzte Seitenzahl; Maßdesign + Branding; Mobiloptimierung; SEO-Optimierung; Kontaktformular; Blog/News; Shop/Buchung/Login; 3 Stunden Schulung. Termin nach Absprache.
(2) Dauer: Genannte Bearbeitungszeiträume sind unverbindliche Richtwerte und beginnen erst, wenn alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen (§ 4) vollständig vorliegen. Verbindliche Liefertermine bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
(3) Revisionen: Soweit ein Paket eine bestimmte Anzahl an Revisionen (Korrekturschleifen) vorsieht (z. B. Business: 2 Revisionen), sind diese im Preis enthalten. Eine Revision umfasst die zusammengefasste Rückmeldung des Kunden zu einem Leistungsstand. Darüberhinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet.
(4) Werkvertrag: Die Erstellung von Websites stellt regelmäßig einen Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) dar. Die Abnahme erfolgt nach Bereitstellung des fertigen Werks. Nimmt der Kunde das Werk trotz Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen ab und teilt er keine Mängel mit, gilt das Werk als abgenommen. Der Kunde ist ausdrücklich dazu aufgefordert, diese Rückmeldung fristgerecht abzugeben. Die Inbetriebnahme/Livestellung durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme.
(5) Nutzungs- und Quellcoderechte: Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, beschränkt auf den vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck. Eine Übertragung dieses Rechts auf Dritte – auch im Rahmen einer Unternehmensveräußerung – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ToNetwork.
Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht. Der Quellcode verbleibt ausschließlich bei ToNetwork. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu verändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise zu bearbeiten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
An eingesetzten Standardkomponenten, Frameworks, Bibliotheken (insbesondere Open-Source-Komponenten) sowie an von ToNetwork wiederverwendbar entwickelten Bausteinen verbleiben die jeweiligen Rechte bei ToNetwork bzw. den jeweiligen Rechteinhabern; insoweit wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
Im Falle der Auflösung, Insolvenz oder dauerhaften Einstellung des Geschäftsbetriebs von ToNetwork gehen die vollständigen Nutzungs- und Verwertungsrechte am Quellcode der eigens für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse automatisch und ohne gesonderte Erklärung auf den jeweiligen Kunden über. ToNetwork verpflichtet sich in diesem Fall, den Quellcode unverzüglich – spätestens jedoch vor der endgültigen Betriebseinstellung – an den Kunden herauszugeben, sofern dies nach geltendem Recht möglich ist. Diese Regelung gilt ausschließlich für individuell im Rahmen von Festpreisprojekten erstellte Arbeitsergebnisse und nicht für Standardprodukte, SaaS-Lösungen, Plattformen oder sonstige Leistungen, die ToNetwork mehreren Kunden gleichzeitig zur Verfügung stellt.
(6) Web-Abo: Alternativ zur Einmal-Erstellung kann ein „Web-Abo" vereinbart werden; Umfang, Laufzeit und Vergütung richten sich nach dem individuellen Angebot und den gesonderten „Web-Abo AGB“, solange dies auf der Webseite von ToNetwork angeboten wird.
§ 6 Website-Betreuung / Serverhosting
(1) Die Managed Service Pakete sind fortlaufende Betreuungs- und Hostingleistungen (Dauerschuldverhältnis) und umfassen je nach Stufe:
- Care (39 €/Monat): Hosting in Deutschland; SSL & Sicherheits-Updates; Monitoring (24/7); Reaktionszeit innerhalb von 3 Werktagen; fester Ansprechpartner.
- Care Plus (99 €/Monat): Leistungen wie Care; .de-Domain inklusive; regelmäßige Backups; Monitoring (24/7) mit Benachrichtigungen; 1 Stunde Änderungen pro Monat; Reaktionszeit innerhalb von 2 Werktagen.
- Care Pro (199 €/Monat): Leistungen wie Care Plus; .de/.eu/.com-Domain inklusive; 3 Stunden Änderungen pro Monat; Reaktion am gleichen Tag bei Anfragen; Notfall-Support an Wochenenden und Feiertagen; persönlicher Ansprechpartner; 10% Rabatt auf Stundensatz bei Änderungen über das Inklusivvolumen hinaus.
(2) Reaktionszeit bezeichnet die Zeit bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung auf eine Anfrage, nicht die Zeit bis zur abschließenden Behebung. Die angegebenen Reaktionszeiten beziehen sich auf die Zeit innerhalb unserer Servicezeiten gemäß §2 Abs. 8 und gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarung; Notfall-Support außerhalb dieser Zeiten ist ausschließlich im Paket Care Pro enthalten. Für den Notfall-Support gelten dieselben vereinbarten Reaktionszeiten, jedoch ohne Berücksichtigung der Servicezeiten. Eine angemessene Vorlaufzeit ist dennoch einzuhalten.
(3) Inklusivleistungen (z. B. „1 Std. Änderungen/Monat"): Nicht in Anspruch genommene Inklusivzeiten verfallen am Monatsende und werden weder ausgezahlt noch in Folgemonate übertragen, soweit nicht abweichend vereinbart. Über die Inklusivzeiten hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
(4) Verfügbarkeit: ToNetwork ist um eine hohe Verfügbarkeit der Hostingleistungen bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit sie ausdrücklich im Angebot vereinbart ist. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Störungen im Verantwortungsbereich von Vorlieferanten oder Dritten.
(5) Laufzeit und Kündigung: Die Care-Verträge sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich kündbar. Die Kündigung kann in Textform (z. B. E-Mail) zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats erfolgen. Gesetzliche Vorschriften zu fortlaufenden Verträgen mit Verbrauchern (§§ 309 Nr. 9, 312k BGB) bleiben unberührt; Verbrauchern steht – soweit anwendbar – die Kündigung über eine Kündigungsschaltfläche zur Verfügung.
(6) Beendigung: Nach Beendigung des Betreuungs-/Hostingvertrags unterstützt ToNetwork den Kunden auf Wunsch bei der Datenmigration; hierfür anfallender Aufwand wird gesondert nach Aufwand berechnet. Eine Sicherung der Daten durch den Kunden vor Vertragsende wird empfohlen.
§ 7 Fotografie (Einmalige Shootings)
(1) Gegenstand sind fotografische Leistungen nach dem gewählten Paket:
- Shooting Basic (ab 190 €): bis 2 Std. Dauer; bis 15 bearbeitete Bilder; Express-Lieferung optional; Nutzungsrechte inklusive.
- Event-Paket (ab 590 €): bis 5 Std. Dauer; bis 100 bearbeitete Bilder; Express-Lieferung in 48 Std.; Nutzungsrechte inklusive.
- Business-Tag (ab 990 €): ganzer Tag (8 Std.); bis 200 bearbeitete Bilder; Express-Lieferung in 48 Std.; Nutzungsrechte inklusive; Vorgespräche zur Szenengestaltung.
(2) Die Auswahl und Bildbearbeitung erfolgt nach dem gestalterischen Ermessen von ToNetwork. Die Anzahl der bearbeiteten Bilder bezieht sich auf die finale Auswahl. Rohdaten (RAW/unbearbeitete Dateien) sind nicht Vertragsbestandteil und werden nicht herausgegeben, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
(3) Nutzungsrechte: Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten, bearbeiteten Bildern für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke. Eine Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Das Urheberrecht des Fotografen bleibt unberührt (§§ 31 ff. UrhG).
(4) Urhebernennung: ToNetwork ist berechtigt, bei Veröffentlichung als Urheber genannt zu werden, soweit nicht abweichend vereinbart. Dies umfasst neben dem Firmennamen die konkreten, vollständigen Namen der natürlichen Personen, die Urheber der Werke sind. Bspw. „Foto: ToNetwork / Max Mustermann“
(5) Recht am eigenen Bild / Einwilligungen: Der Kunde stellt sicher, dass für abgebildete Personen die erforderlichen Einwilligungen (§ 22 KUG, Art. 6 DSGVO) vorliegen, soweit dies im Verantwortungsbereich des Kunden liegt (z. B. bei Mitarbeitenden, Teilnehmenden einer Veranstaltung).
(6) Eigenwerbung: ToNetwork ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags entstandene Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Social Media, Print, Webseite) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht; bei Personenaufnahmen gilt Abs. 5 entsprechend.
(7) Ausfall/Verschiebung: Bei Events und termingebundenen Shootings gelten für Absagen durch den Kunden die im Angebot genannten Stornoregelungen; mangels Regelung kann ToNetwork bei kurzfristiger Absage einen angemessenen Ausgleich für den reservierten Zeitraum verlangen. Dieser Ausgleich wird regelmäßig in Höhe von 50 Prozent des Rechnungsbetrages angesetzt bei Absage am fünften Tag vor vereinbartem Termin oder später. Bei Absage am Tag vor Vereinbarung oder später wird der volle Rechnungsbetrag als Ausgleich angesetzt. Bei Absagen durch ToNetwork wird der Vertrag storniert. Es besteht dabei kein Anspruch auf Schadenersatz durch den Auftraggeber. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ToNetwork ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Content & Social Media (monatliche Pakete)
(1) Gegenstand sind fortlaufende Content-Leistungen (Dauerschuldverhältnis) nach dem gewählten Paket:
- Starter DIY (290 €/Monat): 4 Posts/Monat; 1 Reel/Video; Plattform nach Wahl; Redaktionsplan. Bei „DIY" liefert ToNetwork die Anleitung; die Produktion erfolgt durch den Kunden selbst, soweit so vereinbart.
- Wachstum (590 €/Monat): 8 Posts/Monat; 4 Reels/Videos; Plattformen Instagram, Facebook, TikTok; Redaktionsplan; Basic Community-Management (einfache Reaktionen).
- Vollgas (1.490 €/Monat): 14 Posts bzw. Stories/Monat; 8 Reels/Videos; Plattformen Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, LinkedIn; Redaktionsplan; Community-Management inkl. aktivem Kommentieren; Monatsreport zzgl. regelmäßiger Strategieberatung.
(2) Die genauen Inklusivleistungen je Paket ergeben sich aus dem Angebot. Inklusivkontingente beziehen sich auf den jeweiligen Abrechnungsmonat und verfallen am Monatsende, soweit nicht abweichend vereinbart.
(3) ToNetwork schuldet die vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg (z. B. eine bestimmte Reichweite, Followerzahl oder Conversion). Reichweite und Ergebnisse hängen maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von ToNetwork ab (Algorithmen der Plattformen, Marktverhalten u. a.).
(4) Der Kunde ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen sowie für die Freigabe der Inhalte vor Veröffentlichung verantwortlich, soweit eine Freigabe vereinbart ist.
(5) Laufzeit/Kündigung: Es gilt § 6 Abs. 5 entsprechend; die Pakete sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich kündbar.
§ 9 Weitere Leistungen (App-Entwicklung, KI-Beratung, Branding/Logo, Sonderlösungen)
(1) App-Entwicklung (ab 4.900 €): Es gelten die Regelungen zur Webentwicklung (§ 5) entsprechend. Plattform-, Store- und Lizenzgebühren Dritter sind nicht im Preis enthalten, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) KI-Beratung (ab 790 €/Workshop): Gegenstand ist eine Beratungs- bzw. Dienstleistung. ToNetwork schuldet eine fachgerechte Beratung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Branding / Logo (ab 490 €): Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die Nutzungsrechte am final gelieferten Designergebnis. Entwürfe, die nicht zur Ausführung gelangen, verbleiben bei ToNetwork. Der Kunde ist für die markenrechtliche Prüfung und Eintragung selbst verantwortlich; ToNetwork schuldet keine markenrechtliche Recherche, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
(4) Individuelle Projekte / Sonderlösungen (auf Anfrage): Umfang, Vergütung, Termine, Abnahme und Rechteübertragung richten sich ausschließlich nach dem individuellen Angebot bzw. einem gesonderten Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, gelten diese AGB ergänzend; bei werkvertraglichen Leistungen gilt § 5 Abs. 4 und 5 entsprechend.
§ 9a Individuelle Leistungen nach Aufwand (Stundensatz / Zeithonorar)
(1) Leistungen, die nicht zu einem Festpreis bzw. nicht im Rahmen eines Pakets vereinbart sind, sowie Zusatz- und Änderungsleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder über paketbezogene Inklusivkontingente hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage des jeweils gültigen Stundensatzes von ToNetwork abgerechnet (Zeithonorar). Hierunter fallen insbesondere zusätzliche Korrektur- und Änderungswünsche, nicht im Paket enthaltene Tätigkeiten, Beratungs-, Support-, Pflege- und Wartungsleistungen außerhalb vereinbarter Pauschalen sowie laufende oder einmalige Sonderaufträge ohne festen Leistungskatalog.
(2) Der anwendbare Stundensatz, etwaige abweichende Sätze für besondere Tätigkeiten (z. B. Entwicklung, Design, Fotografie, Beratung) sowie eine etwaige Mindestabrechnungseinheit und Abrechnungstaktung (z. B. in 15-Minuten-Schritten) ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der aktuellen Honorarübersicht von ToNetwork. Ist kein Stundensatz ausdrücklich vereinbart, gilt der bei Auftragserteilung übliche Stundensatz von ToNetwork als vereinbart; auf Wunsch wird dieser dem Kunden vor Leistungsbeginn mitgeteilt.
(3) Rechtlich handelt es sich bei Leistungen nach Aufwand je nach Inhalt um einen Dienst- (§§ 611 ff. BGB) oder Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB); die Einordnung richtet sich nach § 2 Abs. 5. Wird ein bestimmtes Ergebnis geschuldet, gelten die werkvertraglichen Regelungen zur Abnahme entsprechend (§ 5 Abs. 4).
(4) Kostentransparenz / Budgetgrenze. Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder ein Kostendach vereinbart wurde, stellen Aufwandsschätzungen, Budgetrahmen und Kostenschätzungen unverbindliche Prognosen dar. Grundlage sind die zum Zeitpunkt der Schätzung bekannten Anforderungen. Ergibt sich im Projektverlauf ein Mehraufwand, insbesondere aufgrund geänderter Anforderungen, zusätzlicher Wünsche des Kunden oder zuvor nicht erkennbarer technischer Umstände, ist ToNetwork berechtigt, die tatsächlich erbrachten Leistungen nach Aufwand abzurechnen. Über eine voraussichtlich wesentliche Überschreitung einer Aufwandsschätzung oder eines Budgetrahmens wird der Kunde unverzüglich informiert.
Ein vereinbartes Kostendach stellt die maximale Vergütung für den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang dar. Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche (vereinbarte Revisionsschleifen ausgenommen) des Kunden sowie Leistungen aufgrund nachträglich geänderter oder erweiterter Anforderungen sind hiervon nicht umfasst und können gesondert vergütet werden. Wird erkennbar, dass das Kostendach aufgrund solcher Umstände nicht eingehalten werden kann, informiert ToNetwork den Kunden unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
(5) ToNetwork weist den geleisteten Aufwand auf Verlangen des Kunden in nachvollziehbarer Form (z. B. Tätigkeitsnachweis / Leistungsaufstellung) nach. Die Abrechnung von Leistungen nach Aufwand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, monatlich nach erbrachter Leistung. Im Übrigen gilt § 11.
§ 10 Spar-Pakete / Bundles
(1) ToNetwork bietet kombinierte Leistungspakete an, u. a.:
- Verein-Komplett (ab 1.290 € + 29 €/Monat): Website (Starter) + Logo-Auffrischung + Care-Betreuung.
- KMU-Wachstum (ab 2.490 € + 99 €/Monat): Website (Business) + Business-Foto-Tag + Care Plus.
- Event-Boost (ab 1.490 € einmalig): Event-Landingpage + Event-Fotopaket + 1 Monat Social Content (Starter DIY).
(2) Für die in einem Bundle enthaltenen Einzelleistungen gelten die jeweiligen vorstehenden Bestimmungen (§§ 5–9) entsprechend. Der einmalige Anteil ist Werk-/Dienstleistung, der monatliche Anteil ein monatlich kündbares Dauerschuldverhältnis (§ 6 Abs. 5).
(3) Bundle-Vorteile werden nur bei Buchung des Gesamtpakets gewährt. Wird der monatliche Bestandteil vorzeitig gekündigt, bleibt der bereits erbrachte einmalige Leistungsanteil hiervon unberührt.
§ 11 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Bei Einmalprojekten kann eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung vereinbart werden; der Restbetrag ist nach Abnahme bzw. Lieferung fällig.
(2) Fortlaufende monatliche Leistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Beginn des Leistungszeitraums. Die Vergütung ist spätestens zum ersten Werktag des jeweiligen Leistungsmonats fällig.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist ToNetwork berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen: gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten, gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB). Der Verzug tritt ein, wenn nach der in einer Mahnung festgesetzten Frist keine Zahlung erfolgt ist. Als Frist werden üblicherweise 7 Kalendertage angesetzt. Der Kunde gerät unberührt davon spätestens 30 Kalendertage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn hierauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Bei laufenden Leistungen ist ToNetwork bei erheblichem Zahlungsverzug nach vorheriger Androhung berechtigt, die Leistungserbringung (z. B. Hosting, Betreuung) bis zum Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen, wenn sich der Kunde länger als 7 Kalendertage nach Eintritt des Zahlungsverzugs weiter im Zahlungsverzug befindet. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Die Aussetzung kann bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher fälliger Forderungen aufrechterhalten werden. Der Zahlungsverzug endet erst mit vollständigem Zahlungseingang. Teilzahlungen lassen den Zahlungsverzug unberührt, sofern ToNetwork nicht ausdrücklich einer anderen Regelung zustimmt.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt nicht für Gegenrechte des Verbrauchers aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung (Anlage 1) und Muster-Widerrufsformular (Anlage 2).
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn ToNetwork die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(3) Bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB.
(4) Beginnt ToNetwork auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung und widerruft der Verbraucher anschließend, schuldet der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357 Abs. 8 BGB).
§ 13 Gewährleistung / Mängelrechte
(1) Für Werkleistungen (insbesondere Web-/App-Entwicklung, Fotografie, Branding) gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 633 ff. BGB), für Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Im Falle eines Mangels hat ToNetwork das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, ggf. Schadensersatz) geltend machen.
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme, soweit nicht eine Haftung nach § 14 unbeschränkt besteht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Eine bestimmte Eignung für vom Kunden vorausgesetzte, nicht vertraglich vereinbarte Zwecke wird nicht geschuldet. ToNetwork übernimmt keine Gewähr für Ergebnisse, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. Suchmaschinen-Rankings, Reichweiten, Verhalten von Drittplattformen).
§ 14 Haftung
(1) ToNetwork haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ToNetwork.
(5) ToNetwork haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen in angemessenen Abständen durchzuführen. Bei Hosting-/Care-Leistungen mit vereinbarter Backup-Leistung gilt dies entsprechend für Daten außerhalb des vereinbarten Backup-Umfangs.
§ 15 Eigentumsvorbehalt / Rechtevorbehalt
Gelieferte Werke, eingeräumte Nutzungsrechte und übergebene Arbeitsergebnisse verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung im Rechtebestand von ToNetwork. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
§ 16 Referenznennung
ToNetwork ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Namens und Logos sowie unter Verwendung von Projektdarstellungen als Referenz (z. B. auf Website und in sozialen Medien) zu benennen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht. Für Personenabbildungen gilt § 7 Abs. 5 entsprechend.
§ 17 Datenschutz
ToNetwork verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter [https://tonetwork.de/rechtliches]. Soweit ToNetwork im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. im Rahmen von Hosting), wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von ToNetwork.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
Anlage 1: Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
ToNetwork UG (haftungsbeschränkt)
Im Moos 5
87749 Hawangen
E-Mail: info@tonetwork.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Anlage 2: Muster-Widerrufsformular
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
nach Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBG
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
_________________________________________________________________
An
ToNetwork UG (haftungsbeschränkt)
Im Moos 5
87749 Hawangen
info@tonetwork.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am () / erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Download der AGB als PDF-Datei
